Allgemeine Geschäftsbedingungen der TMB-Service GmbH

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1 Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Reparaturauftrag oder die Annahme von IT-Anfragen bzw. Ware (Notebook, PC, Scanner, mobile Device etc.) durch den Kunden zustande.

1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von der TMB-Service GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen/Aufschläge 

2.1 Für IT-Leistungen gelten die Listenpreise aus dem „Service Level Agreement Portfolio“ wird zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung übersandt. Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit die auf für Projektverträg vereinbarten Wochenarbeitszeit außerhalb Wochentags von 17:00-24:00 +25%, Wochentags von 0:00-06:00 +50%, Samstags ganztägig +50%, Sonntags ganztägig +100% Zuschlag auf den Vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Feiertags ganztägig +150% Zuschlag auf den vereinbarten Stundensatz bzw. Tagessatz.

2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TMB-Service GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. Hardwarebeschaffung muss in voller Summe als Vorkasse geleistet werden.

2.4 Nimmt der Kunde die vereinbarte Dienstleistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise eine pauschale der Kostenrechnung in Höhe von 10% der Kostensumme als pauschalisierten Schadens- und Aufwandsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die TMB-Service GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die TMB-Service GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Kalendertag pauschal € 3,58.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lager- kosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

2.6 Wir entsagen uns allen Factoring anfragen, und gleichen Rechnungen nach Vorgabe der Vertraglichen Abstimmung mit ihnen aus. Wenn sie eine Factoring-Anfrage an die TMB Service GmbH ansetzen, müssen folgende ADV-Verträge mit der TMB Service GmbH umgesetzt werden:

Von der Konstellation der Auftragsverarbeitung ist die der gemeinsam Verantwortlichen (Art. 26 EU-DSGVO) zu unterscheiden, bei der zusammen die Zwecke und die Mittel der Datenverarbeitung festlegt werden und für diese auch gemeinsam eingestanden wird.

In den meisten Fällen erfolgt die Auftragsverarbeitung auf Grundlage eines Vertrags. Der Art. 28 DSGVO gibt inhaltliche Mindestanforderungen vor.

Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO Aufgrund einer gemeinsamen Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO daher ergibt sich für uns folgendes Recht auf Widerspruch des Factoring Widerspruchsrecht.

1) Wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung, Ziff. 3.2) sprechen, haben Sie das Recht jederzeit Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 2) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nicht, und versenden an Sie keine systemseitige Werbung. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

3. Lieferfrist 

3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 25% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang 

4.1 Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert

4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

5. Umtausch bzw. Rücknahme 

5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet.

5.2 Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller dies uns unverzüglich schriftlich und telefonisch zu benachrichtigen. 6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

6.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss 

7.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung nicht angeboten oder verkauft.

7.2 Wir gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer in Textform verfassten Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde telt uns mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden

kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Wir können außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.

7.3 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von der TMB-Service GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

7.6 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. 7.6 Wenn der alte PC oder das alte Notebook durch einen Defekt, Neukauf oder Festplattentausch abgelöst wird, ist es hilfreich und sinnvoll, die gewohnten Anwendungen und bereits konfigurierten Einstellungen des Systems mit zu übernehmen.

So können Sie auch mit Ihrem neuen Rechner direkt wie gewohnt arbeiten, spielen oder im Internet surfen und finden zusätzlich Ihre gesamten eigenen und persönlichen Dateien wie Fotos, Dokumente, Ordner und Bilder an ihrem ursprünglichen Speicherort.

7.7 Wir sorgen für die optimale und vollständige Übertragung aller relevanten Systemdateien, Anwendungen und Windows Einstellungen. Unsere PC-SPEZIALIST Techniker übertragen neben den Windows Systemdateien auch Ihre eigenen Dateien wie Dokumente, Ordner, Bilder, Fotos oder Musik bis zu einer Größe von 1 Terabyte. Zusatzsoftware die nicht teil von Standardsystemdateien sind, werden/können nicht gesichert werden. Abschließend erstellen wir einen detaillierten Bericht mit einem Überblick der übertragenden Daten und Einstellungen für Ihre Ablage. Wir gewährleisten die Systemübernahme nur von Windows- zu Windows-Betriebssystemen.

7.8 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Kostenrechnung zu verlangen.

7.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.10 Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden, Rücksende- und Serviceinformationen.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen 

8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über

Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. 8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außer gewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

9. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

10. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

11. Nutzungsrecht an der Marke

Der Kunde räumt uns ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Kunden (nachfolgend „Marke“) weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Wir verpflichten uns, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe unseres Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen. Wir erkennen die Rechte des Kunden an der Marke an und verpflichten uns, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen. Wir können die Marke jederzeit in elektronischer Form anfordern (d. h. in print- und bildschirmtauglicher Version). Die Marke darf von uns nur in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

12. Abwerbeverbot 

Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

13. Vertraulichkeit 

Wir und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

14. Beweisklausel 

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges

Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

15. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 

15.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Lünen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

15.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

16. Änderung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

Stand 05.2019

AGB